EU-ETS 2

Erfahre, wie der neue EU-ETS II ab 2027 den CO₂-Preis regelt und welche Unternehmen betroffen sind.

Grundlagen
Abgrenzung zum EU-ETS I
Funktionsweise
Primärmarkt vs. Sekundärmarkt
Preisentwicklung
Handelsfenster
Fazit
Grundlagen

Der EU-ETS II ist das neue europäische Emissionshandelssystem, das ab 2027 in Kraft tritt und speziell die Sektoren Straßenverkehr und Gebäude umfasst. Es erweitert das bestehende EU-ETS I, das sich bislang auf die Industrie und den Energiesektor konzentrierte. Ziel ist es, die CO₂-Emissionen in diesen bisher unregulierten Bereichen schrittweise zu reduzieren und damit zur Erreichung der europäischen Klimaziele beizutragen.

Ähnlich wie beim nationalen Emissionshandelssystem (nEHS) in Deutschland müssen Unternehmen, die fossile Brennstoffe in Verkehr bringen (z. B. Mineralölkonzerne, Gaslieferanten), Emissionszertifikate für den CO₂-Ausstoß erwerben.

Durch den EU-ETS II entsteht ein einheitlicher europäischer CO₂-Preis für Gebäude- und Verkehrssektoren, der den bisherigen nationalen Emissionshandel (nEHS) ablöst.

Abgrenzung zum EU-ETS I
Der EU-ETS II ist eine Erweiterung des bisherigen EU-ETS I. Während das klassische EU-ETS I große Industrieanlagen, Kraftwerke und den Luftverkehr reguliert, richtet sich das EU-ETS II speziell an:
 
Straßenverkehr: Tankstellenbetreiber und Mineralölgesellschaften
Gebäudesektor: Gaslieferanten und Energieversorger
 
Unterschiede zum bisherigen EU-ETS:

Merkmal

EU-ETS I

EU-ETS II

Startjahr

2005

2027

Sektoren

Industrie, Energie, Luftverkehr

Straßenverkehr, Gebäude

Marktmechanismus

Auktionsbasierter Handel

Auktionsbasierter Handel ab 2027

Abdeckung

Große Unternehmen

Energie- und Brennstofflieferanten

Übergangsregelungen

Freie Zuteilung für Industrie bis 2030

Preisdämpfende Maßnahmen (z. B. Frontloading, MSR) möglich

 

Der EU-ETS II ersetzt das nEHS in Deutschland, wodurch eine einheitliche europäische Lösung für CO₂-Emissionen in Verkehr und Gebäude geschaffen wird.

Funktionsweise
Unternehmen, die fossile Brennstoffe (z. B. Gas, Heizöl, Diesel, Benzin) in Verkehr bringen und die entsprechende Energiesteuer entrichten müssen, müssen für die damit verbundenen CO₂-Emissionen Zertifikate erwerben.
 
Pflicht zur Zertifikateabgabe: Unternehmen, die fossile Brennstoffe vertreiben, müssen für den CO₂-Ausstoß Zertifikate kaufen.
Preisbildung:
      Es erfolgt eine freie Preisbildung durch Angebot und Nachfrage.
Abgabefrist: Jährliche Pflicht zur Abgabe der Zertifikate durch betroffene Unternehmen.
Primärmarkt vs. Sekundärmarkt

Primärmarkt

Sekundärmarkt

Zertifikate werden über Auktionen von der EU ausgegeben.

Zertifikate werden zwischen Unternehmen oder Handelsplattformen wir q-bility GmbH gehandelt.

Preis wird durch staatliche Maßnahmen zur Preisdämpfung beeinflusst.

Preisbildung erfolgt frei durch Angebot und Nachfrage.

Teilnahme nur für registrierte Unternehmen.

Flexibler Handel über Broker und Plattformen wie q-bility.

 

Ohne staatliche Festpreise wird der Sekundärmarkt des ETS II von Anfang an eine hohe Bedeutung innehaben.

Preisentwicklung

Für den EU-ETS II  Markt ist keine Preisvorgabe vorgesehen. 

Die Preise regulieren sich somit über Angebot und Nachfrage und unterliegen somit ggf. einer hohen Flexibilität. 

Handelsfenster

Primärmarkt:

Startjahr: 2027
Handelszeitraum: offen
Handelsplattformen: offen

Fazit
Der EU-ETS II ersetzt das deutsche nEHS und führt eine europaweit einheitliche CO₂-Bepreisung für Gebäude und Verkehr ein.
Unternehmen müssen für fossile Brennstoffe Emissionszertifikate erwerben.
Es gibt keine Preisregulierung, demnach erfolgt eine freie Preisbildung.
Einnahmen fließen in Klimaschutzmaßnahmen und soziale Kompensationen.

FAQ

Häufig gestellte Fragen zum EU-ETS II Markt
1. Was ist der EU-ETS II?
Ein EU-weites Emissionshandelssystem für Verkehr und Gebäude ab 2027.
2. Wer ist betroffen?
Unternehmen, die fossile Brennstoffe in Verkehr bringen.
3. Wie werden CO₂-Zertifikate gehandelt?
Über Auktionen (Primärmarkt) oder über Zwischenhändler und Handelsplattformen wie q-bility GmbH (Sekundärmarkt).
4. Wie hoch ist der CO₂-Preis?
Der Preis unterliegt dem freien Markt und ergibt sich aus Angebot und Nachfrage
5. Wann startet der EU-ETS II?

Der Starttermin für den EU-ETS II ist 2027.

6. Gibt es Strafen für Nichtbeachtung?
Ja, hohe Geldstrafen.
7. Was passiert mit den Einnahmen?
Sie fließen in Klimaschutzmaßnahmen.
8. Wie unterscheidet sich der EU-ETS II vom EU-ETS I?
Der EU-ETS II regelt Verkehr und Gebäude, der EU-ETS I Industrie.
9. Wie kann man Zertifikate kaufen?
Über die EEX, Zwischenhändler oder die Handelsplattform q-bility GmbH.
10. Bleibt das System nach 2030 bestehen?
Ja, mit freier Preisbildung.