THG-Quote (D)
Was ist die THG-Quote und wie funktioniert sie?
Erfahren Sie, wie Unternehmen von der Treibhausgasminderungsquote profitieren und Emissionen reduzieren.
Die Treibhausgasquote (THG-Quote) ist eine gesetzliche Vorgabe zur Reduzierung der CO₂-Emissionen im Verkehrssektor. Unternehmen, die fossile Kraftstoffe in Verkehr bringen, müssen einen bestimmten Anteil ihrer Emissionen durch klimafreundlichere Alternativen ausgleichen. Dies kann durch den Einsatz von Biokraftstoffen, synthetischen Kraftstoffen oder erneuerbarem Strom geschehen.
Die THG-Quote wurde eingeführt, um eine schrittweise Reduktion der Emissionen zu gewährleisten. Statt einer festen Beimischung von Biokraftstoffen müssen Unternehmen nun eine vorgegebene Treibhausgasreduktion erreichen, wodurch klimafreundliche Alternativen gefördert werden.
Weitere Informationen: Umweltbundesamt
Die THG-Quote hat ihren Ursprung in der Biokraftstoffquote, die 2007 durch das Bundesimmissionsschutzgesetz eingeführt wurde. Ursprünglich mussten Unternehmen einen Mindestanteil an Biokraftstoffen beimischen, doch seit 2015 liegt der Fokus auf der direkten Minderung von CO₂-Emissionen.
Die gesetzlichen Vorgaben sehen eine schrittweise Erhöhung der THG-Minderung vor. Während die Einsparung anfangs bei 3,5 % lag, soll sie bis zum Jahr 2030 auf 25 % steigen.
Mineralölunternehmen müssen eine festgelegte Quote an emissionsarmen Kraftstoffen nachweisen oder entsprechende THG-Zertifikate erwerben.
Verpflichtete Unternehmen: Mineralölunternehmen, Raffinerien, Kraftstoffimporteure und Anbieter alternativer Kraftstoffe.
Erfüllungsoptionen:
Einsatz von Biokraftstoffen
Nutzung von strombasierten Kraftstoffen (Power-to-Liquid, Power-to-Gas)
Anrechnung von Strom für Elektromobilität
Quotenhandel mit Übererfüllungen anderer Unternehmen
Zuständige Behörde: Die Biokraftstoffquotenstelle beim Hauptzollamt Frankfurt (Oder) überprüft die Einhaltung der Quotenpflicht.
Merkmal |
Primärmarkt |
Sekundärmarkt |
Definition |
Direkter Kauf von THG-Quoten von der zuständigen Behörde. |
Handel mit bereits erworbenen THG-Quoten zwischen Unternehmen oder über Handelsplattformen wie q-bility GmbH. |
Käufer |
Verpflichtete Unternehmen (Mineralölkonzerne, Kraftstoffanbieter). |
Unternehmen, Finanzakteure, Quotenvermittler. |
Preisbildung |
Reguliert durch gesetzliche Vorgaben. |
Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis. |
Handelsort |
Direkter Erwerb über die Biokraftstoffquotenstelle. |
Über Broker oder spezialisierte Handelsplattformen wie q-bility GmbH. |
Zweck |
Erfüllung der gesetzlichen Reduktionsverpflichtung. |
Flexibilität bei der Quotenanpassung oder dem Verkauf überschüssiger Zertifikate. |
Jahr |
THG-Minderungspflicht (%) |
2022 |
7,0 % |
2023 |
8,0 % |
2024 |
9,35 % |
2025 |
10,6 % |
2026 |
12,1 % |
2027 |
14,6 % |
2028 |
17,6 % |
2029 |
21,1 % |
2030 |
25,1 % |
Preisentwicklung: Jährliche Erhöhung bis 2030
Handel: Direkt über die Biokraftstoffquotenstelle, Broker oder Handelsplattformen wie q-bility.
Strafen: 0,60 €/kg CO₂ bei Nichterfüllung
FAQ
Unternehmen können nicht genutzte Einsparungen handeln oder überschüssige Quoten verkaufen.
Es fällt eine Strafzahlung von 0,60 € pro kg CO₂ an.
Kraftstoffe aus nachhaltigen Quellen wie Reststoffen oder Gülle, die doppelt auf die Quote angerechnet werden.
Biokraftstoffe, synthetische Kraftstoffe, Strom aus erneuerbaren Quellen.
Unternehmen, die mehr als 5.000 Liter fossile Kraftstoffe pro Jahr verkaufen, sind verpflichtet.
Sie können auf das nächste Jahr übertragen oder verkauft werden.
Die Überwachung erfolgt durch die Biokraftstoffquotenstelle beim Hauptzollamt Frankfurt (Oder).
Die Verpflichtung besteht mindestens bis 2030, danach mögliche Anpassung durch die EU.