THG-Quote (AUT)

Was ist die THG-Quote und wie funktioniert sie?

Erfahren Sie, wie Unternehmen von der Treibhausgasminderungsquote profitieren und Emissionen reduzieren.

Grundlagen
Hintergrund und Entwicklung
Funktionsweise
Primärmarkt vs. Sekundärmarkt
Einsparziele
Handelsfenster für 2025
Fazit
Grundlagen

Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ist ein zentrales Klimaschutzinstrument in Österreich. Sie verpflichtet Unternehmen, die fossile Otto- oder Dieselkraftstoffe in Verkehr bringen, dazu, ihre CO₂-Emissionen zu senken oder auszugleichen. Dies geschieht über den Einsatz erneuerbarer Energien – etwa durch Biokraftstoffe, erneuerbaren Strom oder synthetische Kraftstoffe. 

Die rechtliche Grundlage ist die Kraftstoffverordnung (KVO), mit der Österreich die EU-Richtlinie „RED II“ national umsetzt. 

Hintergrund und Entwicklung

Bereits seit 2012 regelt die österreichische Kraftstoffverordnung den Einsatz erneuerbarer Energien im Verkehr. Anfangs lag der Fokus auf der Substitution fossiler Kraftstoffe durch Biokraftstoffe. Mit der Novelle der KVO (2022/2023) rückte verstärkt die tatsächliche CO₂-Einsparung über den Lebenszyklus in den Mittelpunkt. 

Seit 2023 gilt neben Substitutionszielen auch eine verpflichtende Treibhausgasminderung von zunächst 6 %, die bis 2030 auf 13 % steigen soll. Gleichzeitig wurden neue Anrechnungsformen wie Strom für Elektrofahrzeuge oder fortschrittliche Biokraftstoffe eingeführt. 

Funktionsweise

Unternehmen, die mehr als 10.000 Liter fossilen Kraftstoff pro Jahr in Verkehr bringen, müssen ihre THG-Verpflichtung erfüllen. Die CO₂-Einsparung kann erreicht werden durch: 

Beimischung nachhaltiger Biokraftstoffe 
Verwendung von erneuerbarem Strom für E-Mobilität 
Einsatz strombasierten (synthetischen) Kraftstoffen 
Handel mit überschüssigen Einsparmengen anderer Marktteilnehmer 

 

Die Einhaltung und Anrechnung erfolgt digital über das ELNA-System des österreichischen Umweltbundesamts. 

Primärmarkt vs. Sekundärmarkt

Primärmarkt 

Hier entsteht die THG-Einsparung tatsächlich – z.B. durch: 

Betreiber von öffentlichen & privaten Ladepunkten 
Halter:innen von Elektrofahrzeugen 
Unternehmen mit eigener Ladeinfrastruktur 
Hersteller oder Importeure von Biokraftstoffen 

Sie melden ihre Einsparung im ELNA-System und erhalten Bescheinigungen. 

Sekundärmarkt 

Verpflichtete Unternehmen (z.B. Mineralölunternehmen) können diese eingesparten CO₂-Mengen zukaufen, um ihre eigene Verpflichtung zu erfüllen. Der Sekundärmarkt ist somit zentraler Bestandteil der flexiblen Quotenstrategie. 

Einsparziele
Die Einsparziele steigen jährlich an. Sie bestehen aus mehreren Quotenbestandteilen:
 

 

Jahr

THG-Minderungspflicht (%)

Biokraftstoffanteil Diesel 

Fortschrittliche Biokraftstoffe

2023

6,0% 

6,3% 

0,2% 

2024

7,0% 

6,3% 

0,2% 

2025

7,5% 

6,3% 

1,0% 

2026

8,0%

6,3 % (voraussichtlich gleichbleibend)

1,0 % 

2027

9,0%

offen / wird festgelegt

voraussichtlich 2,0 %

2028

10,0%

offen 

voraussichtlich 2,5 %

2029

11,0%

offen 

voraussichtlich 3,0 %

2030

13,0% 

offen 

3,5% 



Handelsfenster für 2025
Für das Verpflichtungsjahr 2025 gelten folgende Fristen für die Anrechnung und den Quotenhandel: 
Strom- und Kraftstoffmeldungen: 1. Januar – 1. März 2026 
Anträge auf Quotenübertragung (Drittverträge): bis 30. September 2026 
Veröffentlichung der Bescheinigungen durch das UBA: ca. Juni/Juli 2026 
Handelsfenster für Quotenverwertung: 1. – 30. September 2026 
Festsetzung möglicher Ausgleichszahlungen: ab Oktober 2026 
Fazit

Die THG-Quote Österreich ist ein wirkungsvolles und flexibles Instrument zur Senkung der Emissionen im Verkehrsbereich. Unternehmen erhalten klare Zielvorgaben – aber auch wirtschaftlich attraktive Möglichkeiten, diese zu erfüllen oder durch Einsparungen zusätzliche Einnahmen zu generieren. 

Der Quotenhandel verbindet Klimaschutz mit Marktwirtschaft und schafft gezielte Anreize für Elektromobilität, nachhaltige Kraftstoffe und technologische Innovation. 


FAQ

Häufig gestellte Fragen zur THG-Quote
Was ist die THG-Quote?
Die THG-Quote ist eine gesetzliche Verpflichtung für Mineralölunternehmen, CO₂-Emissionen im Verkehr zu reduzieren.
Die rechtliche Grundlage ist die Kraftstoffverordnung (KVO), mit der Österreich die EU-Richtlinie „RED II“ national umsetzt. 
Wer ist zur THG-Quote verpflichtet?
Unternehmen, die Otto- und Dieselkraftstoffe in Österreich in Verkehr bringen, darunter Mineralölunternehmen, Raffinerien und Kraftstoffimporteure.
Wie funktioniert der THG-Quotenhandel?

Unternehmen können nicht genutzte Einsparungen handeln oder überschüssige Quoten verkaufen.

Was passiert, wenn die Quote nicht erfüllt wird?

Es fällt eine Strafzahlung von 0,60 € pro kg CO₂ an.

Was sind fortschrittliche Biokraftstoffe?

Fortschrittliche Biokraftstoffe gemäß Anhang XIII Teil A der KVO können bei der Zielerfüllung vierfach angerechnet werden – das heißt, die eingesetzte Energiemenge wird mit dem Faktor 4 multipliziert, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Welche Kraftstoffe sind anrechenbar?

Biokraftstoffe, synthetische Kraftstoffe, Strom aus erneuerbaren Quellen.

Was ist die Mindestgrenze für die Quotenpflicht?

Unternehmen, die mehr als 10.000 Liter fossile Kraftstoffe pro Jahr verkaufen, sind verpflichtet.

Was passiert mit überschüssigen Quoten?

Sie können auf das nächste Jahr übertragen oder verkauft werden.

Wo wird die THG-Quote reguliert?

In Österreich wird die THG-Quote durch die Kraftstoffverordnung (KVO) geregelt.

Wie lange gilt die THG-Quote?

Es gibt derzeit keine festgelegte Laufzeit oder ein Enddatum für die Gültigkeit der THG-Quote in Österreich. Sie wird regelmäßig an neue EU-Vorgaben, technologische Entwicklungen und nationale Klimaziele angepasst.