THG-Quote (AUT)
Was ist die THG-Quote und wie funktioniert sie?
Erfahren Sie, wie Unternehmen von der Treibhausgasminderungsquote profitieren und Emissionen reduzieren.
Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ist ein zentrales Klimaschutzinstrument in Österreich. Sie verpflichtet Unternehmen, die fossile Otto- oder Dieselkraftstoffe in Verkehr bringen, dazu, ihre CO₂-Emissionen zu senken oder auszugleichen. Dies geschieht über den Einsatz erneuerbarer Energien – etwa durch Biokraftstoffe, erneuerbaren Strom oder synthetische Kraftstoffe.
Die rechtliche Grundlage ist die Kraftstoffverordnung (KVO), mit der Österreich die EU-Richtlinie „RED II“ national umsetzt.
Bereits seit 2012 regelt die österreichische Kraftstoffverordnung den Einsatz erneuerbarer Energien im Verkehr. Anfangs lag der Fokus auf der Substitution fossiler Kraftstoffe durch Biokraftstoffe. Mit der Novelle der KVO (2022/2023) rückte verstärkt die tatsächliche CO₂-Einsparung über den Lebenszyklus in den Mittelpunkt.
Seit 2023 gilt neben Substitutionszielen auch eine verpflichtende Treibhausgasminderung von zunächst 6 %, die bis 2030 auf 13 % steigen soll. Gleichzeitig wurden neue Anrechnungsformen wie Strom für Elektrofahrzeuge oder fortschrittliche Biokraftstoffe eingeführt.
Unternehmen, die mehr als 10.000 Liter fossilen Kraftstoff pro Jahr in Verkehr bringen, müssen ihre THG-Verpflichtung erfüllen. Die CO₂-Einsparung kann erreicht werden durch:
Beimischung nachhaltiger Biokraftstoffe
Verwendung von erneuerbarem Strom für E-Mobilität
Einsatz strombasierten (synthetischen) Kraftstoffen
Handel mit überschüssigen Einsparmengen anderer Marktteilnehmer
Die Einhaltung und Anrechnung erfolgt digital über das ELNA-System des österreichischen Umweltbundesamts.
Primärmarkt
Hier entsteht die THG-Einsparung tatsächlich – z. B. durch:
Betreiber von öffentlichen & privaten LadepunktenHalter:innen von Elektrofahrzeugen
Unternehmen mit eigener Ladeinfrastruktur
Hersteller oder Importeure von Biokraftstoffen
Sie melden ihre Einsparung im ELNA-System und erhalten Bescheinigungen.
Sekundärmarkt
Verpflichtete Unternehmen (z. B. Mineralölunternehmen) können diese eingesparten CO₂-Mengen zukaufen, um ihre eigene Verpflichtung zu erfüllen. Der Sekundärmarkt ist somit zentraler Bestandteil der flexiblen Quotenstrategie.
Jahr |
THG-Minderungspflicht (%) |
Biokraftstoffanteil Diesel |
Fortschrittliche Biokraftstoffe |
2023 |
6,0 % |
6,3 % |
0,2 % |
2024 |
7,0 % |
6,3 % |
0,2 % |
2025 |
7,5 % |
6,3 % |
1,0 % |
2026 |
8,0% |
6,3 % (voraussichtlich gleichbleibend) |
1,0 % |
2027 |
9,0% |
offen / wird festgelegt |
voraussichtlich 2,0 % |
2028 |
10,0% |
offen |
voraussichtlich 2,5 % |
2029 |
11,0% |
offen |
voraussichtlich 3,0 % |
2030 |
13,0 % |
offen |
3,5 % |
Anträge auf Quotenübertragung (Drittverträge): bis 30. September 2026
Veröffentlichung der Bescheinigungen durch das UBA: ca. Juni/Juli 2026
Handelsfenster für Quotenverwertung: 1. – 30. September 2026
Festsetzung möglicher Ausgleichszahlungen: ab Oktober 2026
Die THG-Quote Österreich ist ein wirkungsvolles und flexibles Instrument zur Senkung der Emissionen im Verkehrsbereich. Unternehmen erhalten klare Zielvorgaben – aber auch wirtschaftlich attraktive Möglichkeiten, diese zu erfüllen oder durch Einsparungen zusätzliche Einnahmen zu generieren.
Der Quotenhandel verbindet Klimaschutz mit Marktwirtschaft und schafft gezielte Anreize für Elektromobilität, nachhaltige Kraftstoffe und technologische Innovation.
FAQ
Unternehmen können nicht genutzte Einsparungen handeln oder überschüssige Quoten verkaufen.
Es fällt eine Strafzahlung von 0,60 € pro kg CO₂ an.
Fortschrittliche Biokraftstoffe gemäß Anhang XIII Teil A der KVO können bei der Zielerfüllung vierfach angerechnet werden – das heißt, die eingesetzte Energiemenge wird mit dem Faktor 4 multipliziert, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Biokraftstoffe, synthetische Kraftstoffe, Strom aus erneuerbaren Quellen.
Unternehmen, die mehr als 10.000 Liter fossile Kraftstoffe pro Jahr verkaufen, sind verpflichtet.
Sie können auf das nächste Jahr übertragen oder verkauft werden.
In Österreich wird die THG-Quote durch die Kraftstoffverordnung (KVO) geregelt.
Es gibt derzeit keine festgelegte Laufzeit oder ein Enddatum für die Gültigkeit der THG-Quote in Österreich. Sie wird regelmäßig an neue EU-Vorgaben, technologische Entwicklungen und nationale Klimaziele angepasst.