AGB
q-bility - der digitale B2B Marketplace für den THG Quotenhandel und den Handel im nEHS
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG DER Q-BILITY DIENSTE
1.GELTUNGS- UND ANWENDUNGSBEREICH
(1)Die q-bility GmbH (nachfolgend: „q-bility“) entwickelt und betreibt eine Plattform, auf welcher Verträge zur Erfüllung von Treibhausgasminderungsquotenverpflichtungen (DE) und Zielverpflichtungen (AT) durch Übertragung oder Vermittlung einer Übertragung von, nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (DE) bzw. Kraftstoffverordnung (AT) verpflichteten, Unternehmen („Quotenverpflichtete“ (DE) bzw. „Zielverpflichtete“ (AT))) und Dritten, welche die Erfüllung der Quotenverpflichtung (DE) bzw. Zielverpflichtung (AT) übernehmen („Drittübernehmern“) abgeschlossen werden können (zusammenfassend: „Nutzer“). Gleichgerichtet ist auch der Sekundärmarkt-Handel von nationalen Emissionszertifikaten (nEZ) unter den Teilnehmern des nationalen Emissionshandel (nEHS) gemäß Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) möglich.
(2)Über die Plattform können Markteilnehmer, wie Betreiber von E-Ladesäulen, Biomethantankstellenbetreiber, Bio-LNG Produzenten, Händler, Quotenverpflichtete (DE) sowie Zielverpflichtete (AT), Broker, Pooling-Dienstleister, Wasserstoffproduzenten, Teilnehmer des nEHS und vergleichbare Interessenten entsprechende Treibhausgasminderungsquoten (DE), Zielverpflichtungen (AT) und nEZ handeln (sog. „Handelsgeschäfte“).
(3)q-bility ist weder Quotenverpflichteter (DE), Zielverpflichteter (AT), Teilnehmer des nEHS, noch Drittübernehmer, sondern fungiert dabei ausschließlich als Vermittler. q-bility wird niemals selbst Vertragspartei dieser, zwischen den Nutzern des Marktplatzes geschlossenen, Verträge.
(4)Diese AGB gelten für die Nutzung der Plattform durch Quotenverpflichtete (DE), Zielverpflichtete (AT), Teilnehmern des nEHS und Drittübernehmer. Abweichenden Geschäftsbedingungen der Nutzer widerspricht q-bility ausdrücklich. Abweichende Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn und soweit q-bility ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Abweichende Bedingungen gelten auch dann nicht, wenn q-bility in Kenntnis abweichender Bedingungen des Nutzers den Zugang zur Plattform oder zu anderen Diensten vorbehaltlos ermöglicht.
2.Q-BILITY PLATTFORM UND REGISTRIERUNG
(1)Die Nutzung der Plattform im Rahmen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (DE) ist kostenpflichtig und es fällt eine jährliche Grundgebühr an. Die Einzelheiten zu den entstehenden Kosten können der jeweils aktuellen Gebührenordnung entnommen werden.
(2)Die Nutzung der Plattform im Rahmen der Kraftstoffverordnung (KVO) erfolgt unter Entrichtung einer Grundgebühr. Für die Vermittlung von Handelsgeschäften über die Plattform fällt zudem eine Vermittlungsgebühr an (näheres hierzu unter Ziffer 12).
(3)Die Nutzung der Plattform im Rahmen des nationalen Emissionshandels (nEHS) ist kostenpflichtig und es fällt eine jährliche Grundgebühr an. Die Einzelheiten zu den entstehenden Kosten können der jeweils aktuellen Gebührenordnung entnommen werden.
(4)Die Nutzung der Plattform im Rahmen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes setzt voraus, dass sich der Nutzer registriert. Zur Registrierung muss der Nutzer ein Nutzerkonto eröffnen und diesen Geschäftsbedingungen zustimmen. Durch die Anmeldung kommt zwischen dem Nutzer und q-bility ein Vertrag über die Nutzung der q-bility Plattform zustande. Auf den Abschluss eines solchen Nutzungsvertrags besteht kein Anspruch.
(5)Die Nutzung der Plattform im Rahmen der Kraftstoffverordnung (KVO) setzt voraus, dass sich der Nutzer registriert. Zur Registrierung muss der Nutzer ein Nutzerkonto eröffnen und diesen Geschäftsbedingungen zustimmen. Durch die Anmeldung kommt zwischen dem Nutzer und q-bility ein Vertrag über die Nutzung der q-bility Plattform zustande. Um die Registrierung abzuschließen und den Zugang zur Plattform zu aktivieren, ist zudem die Zeichnung einer ergänzenden Nutzungsvereinbarung nötig. Weder auf Abschluss eines Nutzungsvertrages noch einer Nutzungsvereinbarung besteht ein Anspruch.
(6)Die Nutzung der Plattform im Rahmen des nationalen Emissionshandels (nEHS) setzt voraus, dass sich der Nutzer registriert. Zur Registrierung muss der Nutzer ein Nutzerkonto eröffnen und diesen Geschäftsbedingungen zustimmen. Durch die Anmeldung kommt zwischen dem Nutzer und q-bility ein Vertrag über die Nutzung der q-bility Plattform zustande. Auf den Abschluss eines solchen Nutzungsvertrags besteht kein Anspruch.
(7)Der Nutzer hat die im Rahmen der Registrierung von q-bility abgefragten Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Die Anmeldung von juristischen Personen oder Personengesellschaften muss durch eine hierzu vertretungsberechtigte Person vorgenommen werden. Diese ist namentlich aufzuführen. q-bility kann die Registrierung von der Verifizierung der Nutzerdaten sowie der Vertretungsbefugnis abhängig machen. q-bility wird den Nutzer bei Unklarheiten über dessen wahre Identität oder dessen Vertretungsbefugnis auffordern, sich zu verifizieren. Die entsprechenden für die Registrierung verwendeten Daten sind durch den Nutzer während der gesamten Vertragslaufzeit aktuell zu halten.
(8)Nutzer sind verpflichtet, etwaige Login-Daten und Passwörter für den Zugang zu der Plattform geheim zu halten und diese sicher und für Dritte unzugänglich zu verwahren. Personen, denen der Nutzer eine Zugangsberechtigung erteilt, sind vom Nutzer entsprechend anzuweisen und in gleichem Umfang zu verpflichten.
(9)Der Nutzer hat q-bility unverzüglich zu informieren, wenn er feststellt, dass unbefugte Dritte Zugangsdaten auf die Plattform erhalten haben. q-bility ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Maßnahmen zur Schadensminderung zu ergreifen und z.B. das entsprechende Kundenkonto zu sperren oder die Zugangsdaten zu ändern. In diesem Fall hat der Nutzer das Recht, von q-bility neue Zugangsdaten anzufordern. Nutzt ein Dritter ein Kundenkonto um Zugang zur Plattform zu erhalten, nachdem er die erforderlichen Zugangsdaten dadurch erhalten hat, dass der Nutzer diese nicht ausreichend gesichert hat, so ist der Nutzer für jegliche Handlungen Dritter mit bzw. über dieses Kundenkonto verantwortlich, als hätte er selbst gehandelt. Dies gilt nicht, wenn der Nutzer q-bility zuvor mit ausreichender Vorlaufzeit, um Gegenmaßnahmen zu ergreifen, über die konkret drohende Möglichkeit eines unbefugten Zugangs durch einen Dritten informiert hat.
(10)q-bility hat das Recht, Angebote und Gesuche von Nutzern technisch so zu bearbeiten, dass diese auch auf mobilen Endgeräten oder Apps dargestellt werden können.
(11)Die Kommunikation mit q-bility erfolgt elektronisch. q-bility kann mit den Nutzern auf unterschiedliche Art und Weise elektronisch Kontakt aufnehmen, z.B. durch die Bereitstellung elektronischer Nachrichten oder sonstigen Kommunikation auf der Plattform bzw. bei persönlichen Nachrichten im hierfür vorgesehenen elektronischen Postfach des Nutzers, via E-Mail oder Textnachricht.
(12)q-bility ist berechtigt, den Umfang der Softwarefunktionen der Plattform jederzeit zu erweitern, sie an den technischen Fortschritt anzupassen und/oder zu verbessern. q-bility ist auch berechtigt, jederzeit zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen oder ähnliche Änderungen vorzunehmen.
3.NUTZUNG DER PLATTFORM ALS ABLAGEORT
(1)q-bility bietet den Nutzern zudem optional an, die Plattform als zentralen Ablageort erforderlicher Unterlagen zur Mengenanmeldung, wie etwa Nabisy-Nachweisen, UBA-Bescheinigungen, Bezugsrechnungen, Quotenübertragungsverträgen und Zielverpflichtungsverträgen oder Emissionsberichten, zu verwenden.
(2)Der Nutzer bleibt Inhaber der auf den Servern von q-bility abgelegten Daten und kann jederzeit über die Funktionen innerhalb der Plattform zugreifen und diese verwalten, exportieren oder löschen. Sollte dies im Einzelfall aus technischen Gründen nicht wie gewünscht funktionieren, kann sich der Nutzer jederzeit zur Herausgabe der Daten an den Kundensupport von q-bility wenden.
(3)q-bility wird geeignete und angemessene Maßnahmen zum Schutz der durch den Nutzer hinterlegten Daten vornehmen. Die gegebenenfalls dem Nutzer zur Datenspeicherung angebotenen Möglichkeiten dienen ausschließlich der Verwahrung im Zusammenhang mit der Vermittlung von Quotenübertragungs- bzw. Zielverpflichtungsverträgen oder dem Handel von nationalen Emissionszertifikaten(nEZ) und deren Abwicklung. q-bility treffen daher keine über den Vertragszweck hinausgehenden Verwahrungs- oder Obhutspflichten hinsichtlich solcher Daten, die zu anderen Zwecken als der Vermittlung von Quotenübertragungsverträgen und deren Abwicklung dienen.
(4)Der Nutzer hat in eigener Verantwortung regelmäßig angemessene Datensicherungen vorzunehmen.
4.ABWICKLUNGSDIENSTLEISTUNGEN
Des Weiteren bietet q-bility den Nutzern weitergehende Hilfe bei der Abwicklung der vertraglich vereinbarten Quotenübertragung im Rahmen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (DE) an („q-bility-Zusatzdienste“). Die q-bility-Zusatzdienste sind bei der Vertragsabwicklung über die Plattform durch die Nutzer buchbar. Für die Nutzung der q-bility-Zusatzdienste gelten neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zusätzlich die jeweils gültigen Besonderen Geschäftsbedingungen über die q-bility-Zusatzdienste.
5.NUTZUNGSRECHT
(1)Für die Vertragslaufzeit räumt q-bility dem Nutzer ein beschränktes, widerrufliches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Plattform und die darüber zur Verfügung gestellten Werkzeuge und Muster im Rahmen des Vertrags und nur für die jeweils vorgesehenen Zweck der Plattform (Vermittlung von Verträgen und Leistungen im Zusammenhang mit der Erfüllung von Treibhausgasminderungsquotenverpflichtungen (DE) bzw. Zielverpflichtungen (AT) bzw. dem Handel von nationalen Emissionszertifikaten (nEZ)) bzw. der Werkzeuge und Muster zu nutzen. Die Einräumung von Rechten an kostenpflichten Zusatzleistungen steht unter dem Vorbehalt der vollständigen und fristgerechten Bezahlung des jeweils fälligen Entgelts.
(2)Eine Übertragung der Rechte auf Dritte ist unzulässig.
(3)Die Plattform darf nur für den bestimmungsgemäßen Gebrauch verwendet werden. Eine Ausnutzung oder Ausspähung der Datenbank mittels anderer Software ist nicht gestattet. Ebenso ist es untersagt, die verfügbaren Daten auf der Plattform zu kopieren, weiterzugeben, zu versenden oder zu veröffentlichen, es sei denn, die Plattform stellt eine solche Funktion ausdrücklich zur Verfügung oder dies ist für den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Plattform erforderlich. q-bility behält sich das Recht vor, bei Anzeichen von Missbrauch die Nutzung der Plattform durch den Nutzern mit sofortiger Wirkung zu untersagen.
(4)Jede Form der Dekompilierung, des Reverse Engineering oder anderer Maßnahmen zur Dekomposition von der für die Bereitstellung der Plattform genutzten Software in einzelne Teile oder Komponenten ist untersagt. Die Rechte nach §§ 69d, 69e UrhG bleiben unberührt.
6.VERFÜGBARKEIT
(1)Um das reibungslose Funktionieren der Plattform und der angebotenen Dienste zu gewährleisten, führt q-bility regelmäßig Wartungs-, Instandhaltungs- und Aktualisierungsarbeiten („Routine-Wartungsarbeiten“) am System durch. Solche Arbeiten werden in der Regel zu Zeiten einer zu erwartenden geringen Auslastung durchgeführt.
(2)q-bility gewährleistet eine durchschnittliche jährliche Verfügbarkeit der Plattform während der auf der Plattform angegebenen Handelszeiten und anderer Software-as-a-Service-Dienste von 99%. Ausgenommen hiervon sind Zeiten, in denen die Plattform oder andere erbrachte Leistungen aufgrund technischer oder sonstiger Probleme, die außerhalb des Einflussbereichs von q-bility liegen (z. B. höhere Gewalt), nicht erreichbar sind. Ausgeschlossen sind auch Zeiten, in denen routinemäßige Wartungsarbeiten durchgeführt werden.
(3)q-bility kann den Zugang zur Plattform und zu anderen bereitgestellten Diensten einschränken, wenn die Sicherheit und Integrität der Plattform dies erfordert. Diese Zeiten werden auch bei der Berechnung der durchschnittlichen Verfügbarkeit nicht berücksichtigt.
(4)q-bility wird den Nutzer echtzeitig über anstehende Wartungstermine informieren, wenn die Verfügbarkeit der Leistungen aufgrund solcher Wartungsarbeiten für einen längeren Zeitraum nicht gewährleistet werden kann.
(5)Die Haftung von q-bility für die Nichtverfügbarkeit der Plattform aufgrund von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von q-bility bleibt unberührt.
7.MAßNAHMEN ZUM SCHUTZ DER NUTZER UND ZUR WAHRUNG DER INTEGRITÄT DER PLATTFORM
(1)Bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein Nutzer gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, diese AGB verletzt oder besteht ein sonstiges berechtigtes Interesse zum Schutz der anderen Nutzer, insbesondere bei Verdacht auf betrügerische Aktivitäten, so ist q-bility befugt:
-Angebote und Gesuche sowie andere Inhalte zu löschen oder vorbehaltlich einer weiteren Prüfung vorübergehend auszublenden;
-die Veröffentlichung von Angeboten, Gesuchen oder sonstigen Inhalten von einer vorherigen Prüfung abhängig zu machen; oder
-Nutzer zu verwarnen sowie diese vorläufig oder endgültig zu sperren.
-einzelne Funktionen vorübergehend zu sperren oder endgültig zu deaktivieren.
q-bility trägt bei der Auswahl der getroffenen Maßnahme stets dafür Sorge, die berechtigten Nutzerinteressen hinreichend zu wahren. Dies, insbesondere dann, wenn der Nutzer den Verstoß nicht zu vertreten hat.
(2)Eine endgültige Sperrung kommt in Betracht, wenn der Nutzer
-wahrheitswidrig falsche Daten verwendet;
-bei rechtwidriger Übertragung oder Gewährung des Nutzerkontos an einen Dritten;
-bei Verletzung der berechtigten Interessen anderer Nutzer oder von q-bility in nicht bloß unerheblichem Umfang;
-bei wiederholten Verstößen gegen diese AGB; oder
-bei Vorliegen eines sonstigen, gleichsam wichtigen Grundes.
(3)Dem Nutzer verbleibt nach einer der vorbezeichneten Maßnahmen aus dieser Ziffer die Möglichkeit, die einer solchen Maßnahme zugrunde liegenden Tatsachen im Rahmen des internen Beschwerdemanagements aufzuklären und ggf. auszuräumen.
8.ABLAUF DER VERMITTLUNG UND VERTRAGSSCHLUSS
(1)Auf der Plattform können Nutzer Angebote zum Abschluss eines Handelsgeschäfts einstellen. Es besteht die Möglichkeit, für das jeweilige Angebot einen Preis („Startpreis“) zu bestimmen und die Treibhausgasminderungsquotenübertragung (DE) oder die Zielverpflichtungsübertragung (AT) im Rahmen einer Auktion an den Höchstbietenden zu vermitteln sowie den Handel mit nationalen Emissionszertifikaten (nEZ) durchzuführen.
(2)Zum Einstellen eines Angebots ist es notwendig, die zu einer hinreichenden Informationsmöglichkeit der Nutzer erforderlichen Daten (hierunter fallen insbesondere Menge, Qualität, Verpflichtungsjahr sowie Startpreis) anzugeben. Diese Daten werden beim Handel über die Plattform für den zustande kommenden (Vermittlungs-)Vertrag und für einige der q-bility-Zusatzdienste herangezogen. Der inserierende Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass diese Daten zutreffend und vollständig sind.
(3)Durch das Einstellen eines Angebots gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Handelsgeschäfts ab. Dabei bestimmt er die Annahmefrist.
(4)Nutzer haben die Möglichkeit über die von der Plattform bereitgestellten Optionen, miteinander in Verhandlung zu treten und einen anderen Preis vorzuschlagen.
(5)Angebote im Auktionsformat können so lange ohne Grund zurückgenommen werden, wie kein zumindest dem Startpreis entsprechendes Gebot für diese abgegeben wurde.
(6)Bei Auktionen geben Quotenverpflichtete (DE) bzw. Zielverpflichtete (AT) oder Teilnehmer des nEHS als Nutzer durch Abgabe eines Gebots eine Annahmeerklärung auf das Angebot des Drittübernehmers bzw. eines anderen Teilnehmers am nEHS ab. Diese Annahmeerklärung ist aufschiebend bedingt dadurch, dass der bietende Quotenverpflichtete oder Teilnehmer des nEHS mit Ablauf der Angebotsfrist der Höchstbietende ist.
(7)Wird die Auktion durch den Drittübernehmer bzw. Teilnehmer des nEHS vorzeitig beendet, so kommt zwischen diesem und dem Höchstbietenden das angebotene Handelsgeschäft zustande, soweit dessen Gebot zumindest dem Startpreis entspricht oder diesen übersteigt. Dies gilt nicht, wenn der Drittübernehmer bzw. Teilnehmer des nEHS zur vorzeitigen Beendigung wegen eines wichtigen Grundes befugt war. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn
-das Angebot Fehler enthält; oder
-der Drittübernehmer bei Inserieren des Angebots einem Irrtum unterlag, welcher ihn zur Anfechtung berechtigt.
(8)Im Falle des Löschens eines Angebots durch q-bility während einer laufenden Auktion, kommt es zu keinem Vertragsschluss zwischen dem Drittübernehmer und den bietenden Quotenverpflichteten (DE) bzw. Zielverpflichteten (AT) oder zwischen den Teilnehmern des nEHS.
9.GESUCHE
(1)Zudem haben Nutzer die Möglichkeit, auf der Plattform Gesuche einzustellen. Bei Gesuchen handelt es sich ebenfalls um Angebote zum Abschluss eines Handelsgeschäfts. Der Unterschied besteht darin, dass in diesem Fall die erste Willenserklärung des Nutzers nicht von einem Drittübernehmer oder Teilnehmer am nEHS abgegeben wird, sondern diese durch einen Drittübernehmer oder anderen Teilnehmer am nEHS angenommen werden kann. Die Vorschriften aus Ziffer 4 und Ziffer 8 gelten entsprechend, jedoch mit der Maßgabe, dass das Handelsgeschäfts grundsätzlich mit dem niedrigsten Gebot, d.h. aus Sicht des Nutzers günstigsten Angebot, auf das Gesuch zustande kommt. Dies bedeutet, dass sich die Anbieter mit ihren Geboten auf das Gesuch unterbieten, statt sich zu überbieten.
(2)Gesuche werden standardgemäß als Auktionen über die Plattform durchgeführt. Der Nutzer hat neben einer Gesuchsfrist einen Startpreis im Sinne eines Höchstpreises für das Gesuch zu bestimmen. Der Zuschlag geht grundsätzlich an das günstigste Angebot, das während der Gesuchsfrist auf das Gesuch abgegeben wird und den Bedingungen des Gesuchs entspricht. Auch bei Gesuchen besteht die Möglichkeit, dass ein Drittübernehmer oder Teilnehmer am nEHS mit dem das Gesuch einstellenden Nutzer über die von der Plattform bereitgestellten Optionen zur Verhandlung über den Preis oder sonstige vertragliche Modalitäten in Kontakt tritt.
(3)Die weiteren Pflichtangaben zum Einstellen eines Gesuchs durch einen Quoten- und/oder Zielverpflichteten bzw. Teilnehmer am nEHS entsprechen denjenigen zum Einstellen eines Angebots durch einen Drittübernehmer bzw Teilnehmer am nEHS.
(4)Durch das Einstellen eines Gesuchs gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Handelsgeschäfts unter den von ihm vorgebebenen Bedingungen ab, das sich an den günstigsten an der Gesuchsauktion teilnehmenden Bieter richtet. Das Angebot ist auf die Gesuchsfrist zeitlich befristet und kann jederzeit widerrufen werden, solange noch kein den Bedingungen entsprechendes Gebot abgegeben wurde. Sobald jedoch bereits mindestens ein Gebot abgegeben wurde, kann das Gesuch nur aus einem berechtigenden Grund zurückgenommen werden. Im Falle von Abweichungen der eingehenden Gebote von den Bedingungen des Gesuchs steht es dem Nutzer frei, solche Angebote anzunehmen oder abzulehnen, es sei denn die Abweichung besteht lediglich aus einer Unterbietung des Startpreises.
10.VERTRAGSBESTÄTIGUNG
Sofern über die Plattform wie in Ziff. 8 oder 9 beschrieben übereinstimmende Angebote und Annahmen von Nutzern für ein Handelsgeschäft abgegeben wurden, wird q-bility dieses beabsichtigte Handelsgeschäft freigeben, sofern bei etwaigen internen Prüfungen durch q-bility keine Fehler oder Unstimmigkeiten auffallen. Die Parteien erhalten sodann eine automatisch-generierte Deal-Confirmation per E-Mail oder über die Plattform. Diese bestätigt die erfolgreiche Vermittlung des Handelsgeschäfts.
11.BEZAHLUNG UND VERTRAGABWICKLUNG
(1)Die Bezahlung erfolgt direkt zwischen den am Handelsgeschäft beteiligten Nutzern. q-bility ist am Bezahlprozess zwischen den Nutzern nicht beteiligt.
(2)Zur Vertragsabwicklung stellt q-bility den Nutzern einen auf Grundlage der angegebenen Nutzerdaten automatisiert vorausgefüllten Standard-Quotenübertragungsvertrag (DE) bzw. Standard-Quotenvermittlungsvertrag (DE) oder Standard-Zielverpflichtungsvertrag (AT) oder nEZ-Vertrag bereit. Diese Musterdokumente können im Marktplatz unter Downloads eingesehen werden.
(3)Der Ersteller von Gesuchen sowie Angeboten gem. Ziff. 8 oder 9 kann die grundsätzliche Verwendung des Standard-Quotenvermittlungsvertrages (DE) bzw. des Standard-Quotenübertragungsvertrages (DE) oder Standard-Zielverpflichtungsvertrag (AT) oder nEZ-Vertrags als verpflichteten Gesuchs- oder Angebotsgegenstand festlegen.
(4)Die Musterverträge wurden im Auftrag von q-bility anwaltlich erstellt und werden Nutzern zur Verfügung gestellt. Diese entsprachen zum Zeitpunkt ihrer jeweiligen Erstellung der aktuellen Gesetzeslage und höchstrichterlichen Rechtsprechung. Der Stand der letztmaligen Prüfung eines jeden Musters ist auf dem jeweiligen Muster mit Datum kenntlich gemacht.
(5)Da sich jedoch sowohl die Rechtslage als auch die Rechtsprechung fortlaufend weiterentwickeln, kann eine absolute Rechtssicherheit nicht gewährleistet werden. Dies gilt insbesondere, da q-bility weder Rechtsberatungsleistungen erbringt noch erbringen darf und auf keine solchen vermittelt. Die Bereitstellung dieser Muster soll daher den Nutzern nur die Abwicklung vereinfachen, ist jedoch nicht geeignet, um eine umfassende rechtliche Beratung zu ersetzen.
(6)Selbst wenn in einem Angebot oder Gesuch die Verwendung des Mustervertrages vorgegeben ist, bleiben die an diesem Handelsgeschäft beteiligten Nutzer immer berechtigt, die Muster an sich ändernde rechtliche Anforderungen anzupassen bzw. eine solche Anpassung vom jeweiligen Vertragspartner zu fordern.
(7)Falls einem Nutzer auffallen sollte, dass ein auf der Plattform eingestellter Mustervertrag nicht mehr der neuesten Rechtslage entspricht, so obliegt es dem Nutzer q-bility darauf hinzuweisen, damit diese Muster entsprechend für die Zukunft angepasst werden können.
12.SERVICEGEBÜHREN
(1)Sofern die Gebührenordnung eine Vermittlungsgebühr für bestimmte Handelsgeschäfte ausdrücklich vorsieht, erhebt q-bility für jedes erfolgreich über die Plattform abgeschlossene Handelsgeschäft von den vertragsschließenden Nutzern eine Vermittlungsgebühr. Die Gebührenordnung gibt vor, ob nur einer oder beide Beteiligte eine Vermittlungsgebühr entrichten müssen. Sind die Gebühren von den am Handelsgeschäft beteiligten Nutzern in gleicher Höhe zu tragen, so ist dies keine Gesamtschuld. Die Höhe der Vermittlungsgebühr bestimmt sich nach der Höhe der vertraglich vereinbarten Treibhausgasminderungsquotenübertragung (DE) oder Zielverpflichtungsübertragung (AT) oder Menge an nEZ. Sie wird im Rahmen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (DE) je Tonne sowie im Rahmen der Kraftstoffverordnung (AT) produktabhängig je Tonne oder je Giga Joule berechnet. Im Rahmen des nationalen Emissionshandels erfolgt die Berechnung je Stück nEZ. Der Preis richtet sich nach der jeweils aktuellen Gebührenordnung.
(2)Die Vermittlungsgebühr wird mit Zustellung der Deal-Confirmation fällig.
(3)Nutzern ist es verboten, die Gebührenstruktur, etwa durch kollusives Verabreden einer niedrigeren Treibhausgasminderungsquotenübertragung (DE) oder Zielverpflichtungsübertragung (AT) oder nEZ-Menge zu umgehen. Bietet ein Nutzer einem anderen Nutzer über diese Plattform Kontaktinformationen an, um die Treibhausgasminderungsgasquote (DE) und / oder Zielverpflichtung (AT) und / oder nEHS-Verpflichtung außerhalb der Plattform zu vermitteln, so berechnet q-bility eine Vermittlungsprovision dafür, dass q-bility dieses Handelsgeschäft vermittelt hat.
(4)Die Zahlung der Gebühren ist ausschließlich auf das in der Zahlungsaufforderung angegebene Geschäftskonto von q-bility zu leisten.
(5)q-bility kann Rechnungen an den Nutzer per E-Mail versenden oder als elektronisches Dokument auf das Konto des Nutzers auf der Plattform hochladen.
(6)Der Nutzer kommt ohne Mahnung in Verzug, wenn er den Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung begleicht. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche, insbesondere eines weitergehenden Verzugsschadens, bleibt vorbehalten.
13.GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE PLATTFORM
(1)q-bility gewährleistet, dass die Plattform mit der üblichen Sorgfalt entwickelt wird und frei von Mängeln (Bugs etc.) ist, die die Eignung für den gewöhnlichen oder vertragsgemäßen Gebrauch in nicht unerheblichem Umfang beeinträchtigen oder ausschließen.
(2)Die Qualität und Zuverlässigkeit der von der Plattform unterbreiteten Vorschläge hängt auch von der Zeitspanne zwischen der Erhebung und der Analyse der relevanten Daten ab. q-bility bemüht sich nach besten Kräften, möglichst aktuelle Daten zu sammeln und darzustellen. Eine Erfassung in Echtzeit ist jedoch aufgrund technischer Einschränkungen des Erfassungsprozesses und der Aktualisierungsintervalle der beteiligten Systeme nicht möglich. Es besteht daher immer das Risiko, dass die analysierten Daten bereits veraltet sind und die darauf basierenden Vorschläge nicht mehr zuverlässig sind. Diese sind daher stets nur als Richtwert zu verstehen.
(3)Nach dem derzeitigen Stand der Technik ist es nicht möglich, Soft- und Hardware so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungskombinationen einwandfrei funktioniert, mit bisher unbekannter Soft- und Hardware von Drittanbietern funktioniert und/oder gegen Manipulationen jeglicher Art durch Dritte geschützt ist. q-bility gewährleistet nur, dass die von q-bility verwendete und zur Verfügung gestellte Plattform für den auf der Website von q-bility beschriebenen, bestimmungsgemäßen Gebrauch geeignet ist.
(4)q-bility übernimmt keine Gewähr für die Erreichung des vom Nutzer beabsichtigten Geschäftszwecks und haftet nicht für die Folgen von Geschäftsentscheidungen des Nutzers.
14.HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
(1)Der Betrieb und die Verfügbarkeit der Plattform, einschließlich des öffentlichen Telefonnetzes, der Computernetzwerke und des Internets, können trotz Redundanzen im System von zahlreichen Faktoren außerhalb des Einflussbereichs von q-bility beeinflusst werden. Sollte die Nutzung der Plattform durch solche Störungen temporär beeinträchtigt oder sogar unmöglich sein, ist q-bility nicht für solche, außerhalb der Kontrolle oder des Verantwortungsbereichs von q-bility liegenden Umstände verantwortlich. Insbesondere haftet q-bility als Vermittler nicht bei Quotenausfällen oder bei Ausfällen von Verpflichtungsübernahmen oder Fehlmengen im Emissionshandelsregister der deutschen Emissionshandelsstelle DEHSt, weil q-bility nicht Partei des Handelsgeschäfts ist.
(2)q-bility haftet auf Schadensersatz bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt.
(3)Im Falle von leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung seitens q-bility auf die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten beschränkt. Unter wesentlichen Vertragspflichten sind solche Pflichten zu verstehen, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Vertragspartner vertrauen darf.
(4)Die Ersatzpflicht von q-bility ist bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten jeweils auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
(5)Die Haftungsbeschränkungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten jedoch nicht für die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei der Verletzung einer abgegebenen Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
(6)Darüber hinaus ist jegliche Haftung seitens q-bility ausgeschlossen.
(7)Die vorstehenden Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen gelten auch mit Blick auf die Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von q-bility.
(8)Es obliegt den Nutzern, q-bility Schäden und Verluste, für die q-bility aufzukommen hat, unverzüglich in Textform anzuzeigen oder von q-bility aufnehmen zu lassen.
15.FREISTELLUNG
Der Nutzer stellt q-bility von sämtlichen Ansprüchen frei, welche von anderen Nutzern oder Dritten gegenüber q-bility wegen Verletzung ihrer Rechte durch den freistellenden Nutzer auf der Plattform sowie wegen dessen sonstigen Verhaltens auf der Plattform, geltend gemacht werden. Der freistellende Nutzer übernimmt dabei die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung. Diese umfassen sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn der freistellende Nutzer die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat. Erlangt der freistellende Nutzer von einer möglichen Inanspruchnahme durch Dritte oder andere Nutzer Kenntnis, ist er verpflichtet, q-bility unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.
16.VERTRAGSLAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
(1)Der Vertrag über die Nutzung der Plattform läuft auf unbestimmte Zeit. Nutzer können diesen Vertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende in Textform kündigen. Die Wirksamkeit abgegebener Willenserklärungen durch den Nutzer gegenüber anderen Nutzern bleibt hiervon unberührt.
(2)q-bility kann den Nutzervertrag jederzeit ordentlich mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündigen. Sofern q-bility den Vertrag ordentlich kündigt, während der Nutzer noch an einem Handelsgeschäft oder einer Vertragsabwicklung beteiligt ist, wird q-bility dem Nutzer im Rahmen des Zumutbaren ermöglichen, die Plattform bis zum Abschluss der Auktion, einschließlich der etwaigen Vertragsabwicklung weiterhin zu nutzen. Die Beteiligung an neuen Angeboten oder Gesuchen wird jedoch nicht mehr möglich sein.
(3)Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Nutzer gegen wesentliche Bestimmungen dieses Vertrags verstößt.
(4)Nach Beendigung des Vertrags besteht seitens q-bility keine Pflicht, Daten des Nutzers zu speichern. Diese können jederzeit und ohne vorherige Ankündigung gelöscht werden. Es liegt in der Verantwortung des Nutzers, diese Daten rechtzeitig vor Vertragsbeendigung zu sichern und Sicherungskopien zu erstellen. Im Falle einer unerwarteten, vorzeitigen Beendigung des Vertrags, die der Nutzer nicht zu vertreten hat, wird q-bility dem Nutzer eine angemessene Frist zur Sicherung und Erstellung von Sicherungskopien dieser Daten einräumen.
17.DATENSCHUTZ
(1)q-bility erhebt, verarbeitet und nutzt etwaige personenbezogenen Daten des Nutzers, um den Kontakt mit dem Nutzer aufrechtzuerhalten und das Vertragsverhältnis zu erfüllen. Weitere Informationen finden Sie in der speziellen Datenschutzerklärung von q-bility.
(2)q-bility erbringt seine Dienstleistungen ggf. im Wege der Auftragsdatenverarbeitung, soweit es sich um personenbezogene Daten handelt. Insofern ist der Nutzer der Auftraggeber. q-bility erbringt die Leistungen auf Weisung des Nutzers. Falls dies für den konkret vereinbarten Leistungsumfang erforderlich ist, verpflichtet sich der Nutzer, mit q-bility einen den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Vertrag über die Auftragsdatenverarbeitung abzuschließen, in dem weitere Einzelheiten entsprechend den gesetzlichen Anforderungen des Datenschutzrechts geregelt sind.
18.ÄNDERUNG DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
(1)q-bility behält sich das Recht vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen, sofern dies aus triftigen Gründen notwendig ist. Dies umfasst insbesondere Fälle, in denen Anpassungen an die Rechts- oder Gesetzeslage oder an neue technische Entwicklungen erforderlich sind, Regelungslücken geschlossen werden sollen oder das Leistungsspektrum von q-bility verändert. Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen q-bility und den Nutzern erheblich gestört und wird dadurch die Änderung den Nutzern unzumutbar, so unterbleibt die Änderung.
(2)Änderungen der AGB werden dem Nutzer in geeigneter Weise durch elektronische Benachrichtigung mitgeteilt. Die Benachrichtigung erfolgt üblicherweise durch Zusendung einer E-Mail an die vom Nutzer angegebene E-Mail-Adresse.
(3)Der Nutzer kann innerhalb von 6 Wochen ab Zugang der Benachrichtigung und Möglichkeit der Kenntnisnahme den Änderungen der AGB schriftlich widersprechen. Unter anderem kann der Nutzer eine E-Mail an info@q-bility.com senden, in welcher er seinen Widerspruch erklärt.
(4)Wenn der Nutzer mit den Änderungen nicht einverstanden ist, steht ihm bis zu dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Widerspricht der Nutzer den geänderten AGB nicht innerhalb der Frist, so werden die geänderten oder ergänzten AGB ihm gegenüber wirksam.
(5)Falls der Nutzer innerhalb der Frist widerspricht, bleiben die ursprünglichen AGB bis auf Weiteres für bereits bestehende Verträge (allerdings nur für diese) wirksam.
(6)q-bility wird den Nutzer in der Unterrichtung über die Änderung der AGB auf die Möglichkeit des Widerspruchs und der Kündigung, die Frist und die Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich eines unterbliebenen Widerspruchs, besonders hinweisen.
19.SCHLUSSBESTIMMUNGEN
(1)In Fällen der Verhinderung der Leistungserbringung einer Partei durch höhere Gewalt, z. B. bei Naturkatastrophen, Feuer, Krieg, Terrorismus oder Streiks, werden die Leistungs- und Lieferfristen für die Dauer dieser Ereignisse ausgesetzt.
(2)Die vertraglichen Beziehungen zwischen q-bility und dem Nutzer unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) und internationaler Kollisionsnormen.
(3)Erfüllungsort ist der Sitz von q-bility. Gerichtsstand ist München, Deutschland.
(4)Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen nicht rechtswirksam sein, oder sollten sie ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
(5)Sämtliche Erklärungen, die im Rahmen dieses Nutzungsvertrags abgegeben werden, bedürfen der Schrift- oder Textform.
BESONDERE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG DER Q-BILITY ZUSATZDIENSTE IM RAHMEN DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES(DE)
Neben der Plattform bietet q-bility noch sog. Zusatzdienste („q-bility-Zusatzdienste“) an, welche von den Nutzern bei der Abwicklung der Handelsgeschäfte optional hinzugebucht werden können. Diese Zusatzdienste sollen Nutzern bei der Abwicklung helfen und ihnen die Durchführung des behördlich notwendigen Nachweisprozesses erleichtern. Die nachfolgenden Besonderen Geschäftsbedingungen gelten in Ergänzung den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von q-bility, soweit die Nutzung der q-bility Zusatzdienste betroffen ist. Im Falle von Widersprüchen gehen in Bezug auf q-bility Zusatzdienste diese Besonderen Geschäftsbedingungen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
1.LEISTUNGSUMFANG FÜR DIE ZUSATZDIENSTE
(1)Nach Abschluss eines Handelsgeschäftes über die Plattform kann der Nutzer mit q-bility einen Dienstleistungsvertrag abschließen und damit den behördlich vorgesehenen Nachweisprozess Richtung Hauptzollamt Frankfurt (Oder) Fachgebiet Biokraftstoffquotenstelle, unter Bevollmächtigung von q-bility, in die Wege leiten. Dazu verwendet q-bility die von den Nutzern im Rahmen des Handelsgeschäfts bereitgestellten Daten. Wählt der Nutzer die Übermittlung der Daten durch q-bility auf der Plattform aus, autorisiert, ermächtigt und beauftragt er q-bility, den Nachweisprozess gegenüber der zuständigen Behörde in die Wege zu leiten. q-bility schuldet die ordnungs- und fristgemäße Durchführung des Nachweisprozesses nur insoweit, wie der Nutzer q-bility alle dafür erforderlichen und von q-bility angeforderten Daten und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung stellt. Rechtzeitig bedeutet hier spätestens bis zum 15.03 des auf das Handelsgeschäft folgenden Jahres.
(2)Die automatisierte Eingabe im Rahmen des Nachweisprozesses erfolgt basierend auf der Eingabe der Nutzer bei ihren Angeboten bzw. Gesuchen. q-bility kann daher nicht gewährleistet oder garantieren, dass die durch die automatisierte Eingabe eingefügten Daten der Realität entsprechen, da diese auf den Eingaben des Nutzers basieren. Sofern die auf der Plattform im Zuge des Handelsgeschäfts erfassten Daten nicht korrekt sind, beispielsweise weil beide an einem Handelsgeschäft beteiligte Nutzer nachträglich einvernehmlich davon abgewichen sind, sind die Nutzer verpflichtet, derartige Abweichungen q-bility unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
2.ABSCHLUSS EINES DIENSTLEISTUNGSVERTRAGS ÜBER DIE ZUSATZDIENSTE
(1)Der Vertrag über die Erbringung von Zusatzdiensten wird mit q-bility dadurch abgeschlossen, dass der Nutzer bei der Abwicklung eines über die q-bility mit einem anderen Nutzer abgeschlossenen Handelsgeschäftes die optionalen Zusatzleistungen durch „Auswählen“ hinzubucht. Voraussetzung hierfür ist, dass der Nutzer sich mit der Geltung dieser Besonderen Geschäftsbedingungen einverstanden erklärt und dies bestätigt.
(2)Dieser Dienstleistungsvertrag über die Erbringung von Zusatzleistungen besteht mit q-bility.
3.SERVICEGEBÜHREN FÜR DIE ZUSATZDIENSTE
(1)Die Höhe der Servicegebühren bestimmt sich einerseits nach Art und Umfang der gebuchten q-bility Zusatzdienste und andererseits nach der Höhe der vertraglich vereinbarten Treibhausgasminderungsquotenübertragung. Sie wird je Tonne berechnet. Sie sind der Gebührenordnung zu entnehmen.
(2)Die Service-Gebühr entsteht mit der Buchung des entsprechenden Zusatzdienstes und wird mit Rechnungsstellung durch q-bility zur Zahlung fällig. q-bility ist berechtigt, einen Teil der Service-Gebühr als Vorschuss einzufordern. Die Einzelheiten dazu finden sich in der jeweils gültigen Gebührenordnung.
(3)Nutzern ist es verboten, die Gebührenstruktur, etwa durch kollusives Verabreden einer niedrigeren Treibhausgasquotenübertragung zu umgehen.
(4)Die Zahlung der Gebühren ist ausschließlich auf das in der Zahlungsaufforderung angegebene Geschäftskonto von q-bility zu leisten.
4.HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG FÜR DIE ZUSATZDIENSTE
Für sämtliche Zusatzdienste gilt die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der q-bility enthaltene Haftungsbeschränkung entsprechend.
5.ERGÄNZENDE SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Sämtliche Erklärungen, die im Rahmen von Verträgen über Zusatzdienste mit q-bility abgegeben werden, bedürfen der Schrift- oder Textform.
GEBÜHRENORDNUNG ZUR NUTZUNG VON Q-BILITY IM RAHMEN DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (DE)
Durch die q-bility Plattform und -Zusatzdienste wird die Vermittlung und Abwicklung von Quotenübertragungsrechten digitalisiert und automatisiert. Für die Nutzung der Plattform wird ab dem 1 Januar 2024 eine Grundgebühr pro Kalenderjahr fällig. Diese Grundgebühr ist für jedes Kalenderjahr zu entrichten, in dem mindestens ein aktives Nutzerkonto bestanden hat. Bei unterjährigem Beginn der Nutzung wird dies entsprechend den Monaten abgerechnet, in denen ein aktives Nutzerkonto bestanden hat. Die Inrechnungstellung der Grundgebühr erfolgt jeweils im ersten Quartal des jeweiligen Kalenderjahres, für das die Grundgebühr zu entrichten ist.
Wird eine Grundgebühr bereits zur Nutzung von q-bility im Rahmen des der Kraftstoffverordnung (AT) oder des nationalen Emissionshandels (nEHS) entrichtet, so fällt sie nicht erneut an.
1.BERECHNUNG DER GEBÜHREN
Die Höhe der jährlichen Grundgebühr hängt von der durch den Nutzer gewählten Zugangsform zur Plattform ab:
a. Für den „Plattformzugang mit Handel“ fällt eine jährliche Grundgebühr in Höhe von 2.400,00 EUR pro Kalenderjahr an.
b. Für den „Plattformzugang ohne Handel“, als auch „View Only“ Zugang bezeichnet, fällt eine jährliche Grundgebühr in Höhe von 1.800,00 EUR pro Kalenderjahr an.
Die Grundgebühren sind von der Anzahl der tatsächlichen Nutzer unabhängig.
2.VERMITTLUNGSGEBÜHR
Die bis Ende 2023 pro Handelsgeschäft anfallende Vermittlungsgebühr für Käufer entfällt ab dem 1. Januar 2024.
Die Vermittlungsgebühr für Verkäufe fällt auch nach dem 1. Januar 2024 weiterhin an und beträgt:
1 EUR netto pro Tonne CO₂.
Das heißt im Falle von Treibhausgasemissionsminderung von einer Tonne, dass jeweils 1 EUR durch den Verkäufer zu entrichten ist.
3.GEBÜHR FÜR ZUSATZDIENSTE
Die bisherigen Gebühren für Zusatzdienste in Gestalt von Abwicklungsdienstleistungen entfallen ab dem 1. Januar 2024.
4.ANPASSUNGEN DER GEBÜHRENORDNUNG
(1)q-bility behält sich das Recht vor, die Grundgebühr, etwaige Vermittlungsgebühren und die Gebühren für angebotene q-bility Zusatzdienste mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Diese Änderungen werden den Nutzern mit einer Vorlaufzeit von mindestens zwei Monaten vor deren Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Die Benachrichtigung erfolgt üblicherweise durch Zusendung einer E-Mail an die vom Nutzer angegebene E-Mail-Adresse. Zudem wird die aktualisierte Gebührenordnung auf der Plattform bereitgestellt.
(2)Für Angebote und Gesuche, die noch vor Wirksamwerden der neuen Gebührenordnung eingestellt worden sind, ist die Vermittlungsgebühr nach Höhe der alten Gebührenordnung zu entrichten.
(3)Für das Hinzubuchen der q-bility-Zusatzdienste gilt die jeweils am Tag der Buchung gültige Gebührenordnung.
GEBÜHRENORDNUNG ZUR NUTZUNG VON Q-BILITY IM RAHMEN DER KRAFTSTOFFVERORDNUNG (AT)
Durch die q-bility Plattform und -Zusatzdienste wird die Vermittlung und Abwicklung von Zielverpflichtungsübertragungsrechten digitalisiert und automatisiert. Die Nutzung der Plattform im Rahmen der Kraftstoffverordnung (AT) erfolgt unter Entrichtung einer Grundgebühr. Für die Vermittlung von Handelsgeschäften über die Plattform fällt zudem eine Vermittlungsgebühr an.
Wird eine Grundgebühr bereits zur Nutzung von q-bility im Rahmen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (DE) oder des nationalen Emissionshandels (nEHS) entrichtet, so fällt sie nicht erneut an.
1.GRUNDGEBÜHR
Die Nutzung der Plattform erfolgt unter Entrichtung einer Grundgebühr je Nutzer i. H. v. 2.400 EUR netto pro Kalenderjahr. Diese Gebühr ist für jedes Kalenderjahr zu entrichten, in dem eine aktives Nutzerkonto bestanden hat. Die Inrechnungstellung der Grundgebühr erfolgt jährlich zum jeweiligen Ende des Kalenderjahres.
2.BERECHNUNG DER VERMITTLUNGSGEBÜHREN
Die Höhe der Vermittlungsgebühr versteht sich produktabhängig pro Tonne Treibhausgasemissionsminderung bzw. pro Giga Joule.
3.VERMITTLUNGSGEBÜHR
Die Vermittlungsgebühr fällt für beide am Handelsgeschäft beteiligten Nutzer an.
Sie beträgt unabhängig davon, ob es sich um ein Angebot oder ein Gesuch handelte:
1 EUR netto pro Tonne für Produkte der Asset-Klasse nach §7 Kraftstoffverordnung bzw. 0,50 EUR netto pro Giga Joule für Produkte der Asset-Klassen nach §5 oder §6 Kraftstoffverordnung.
Das heißt beispielsweise im Falle von Treibhausgasemissionsminderung von einer Tonne, dass jeweils 1 EUR durch jeden der beiden Nutzer zu entrichten ist.
4.ANPASSUNGEN DER GEBÜHRENORDNUNG
(1)q-bility behält sich das Recht vor, die Grundgebühr sowie die Vermittlungsgebühr mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Diese Änderungen werden den Nutzern mit einer Vorlaufzeit von mindestens zwei Monaten vor deren Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Die Benachrichtigung erfolgt üblicherweise durch Zusendung einer E-Mail an die vom Nutzer angegebene E-Mail-Adresse. Zudem wird die aktualisierte Gebührenordnung auf der Plattform bereitgestellt.
(2)Für Angebote und Gesuche, die noch vor Wirksamwerden der neuen Gebührenordnung eingestellt worden sind, ist die Vermittlungsgebühr nach Höhe der alten Gebührenordnung zu entrichten.
GEBÜHRENORDNUNG ZUR NUTZUNG VON Q-BILITY IM RAHMEN DES NATIONALEN EMISSIONSHANDELS (NEHS)
Durch die q-bility Plattform und -Zusatzdienste wird der Handel von nationalen Emissionszertifikaten (nEZ) im Rahmen des nationalen Emissionshandels (nEHS) digitalisiert und automatisiert. Für die Nutzung der Plattform wird ab dem 1. Januar 2025 eine Grundgebühr pro Kalenderjahr fällig. Diese Grundgebühr ist für jedes Kalenderjahr (ab 2025) zu entrichten, in dem mindestens ein aktives Nutzerkonto bestanden hat. Bei unterjährigem Beginn der Nutzung wird dies entsprechend den Monaten abgerechnet, in denen ein aktives Nutzerkonto bestanden hat. Die Inrechnungstellung der Grundgebühr erfolgt jeweils im ersten Quartal des jeweiligen Kalenderjahres, für das die Grundgebühr zu entrichten ist.
Wird eine Grundgebühr bereits zur Nutzung von q-bility im Rahmen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (DE) oder der Kraftstoffverordnung (AT) entrichtet, so fällt sie nicht erneut an.
1.BERECHNUNG DER GEBÜHREN
Die Höhe der jährlichen Grundgebühr hängt von der durch den Nutzer gewählten Zugangsform zur Plattform ab:
a. Für den „Plattformzugang mit Handel“ fällt eine jährliche Grundgebühr in Höhe von 2.400,00 EUR pro Kalenderjahr an.
b. Für den „Plattformzugang ohne Handel“, als auch „View Only“ Zugang bezeichnet, fällt eine jährliche Grundgebühr in Höhe von 1.800,00 EUR pro Kalenderjahr an.
Die Grundgebühren sind von der Anzahl der tatsächlichen Nutzer unabhängig.
2.VERMITTLUNGSGEBÜHR
Die Vermittlungsgebühr fällt für beide am Handelsgeschäft beteiligten Nutzer an.
Sie beträgt unabhängig davon, ob es sich um ein Angebot oder ein Gesuch handelte:
0,20 EUR netto pro nEZ.
Das heißt im Falle von einem nationalen Emissionszertifikate, dass jeweils 0,20 EUR durch jeden der beiden Nutzer zu entrichten ist.
3.GEBÜHR FÜR ZUSATZDIENSTE
Für Zusatzdienste entstehen keine weiteren Kosten.
4.ANPASSUNGEN DER GEBÜHRENORDNUNG
(1)q-bility behält sich das Recht vor, die Grundgebühr, etwaige Vermittlungsgebühren und die Gebühren für angebotene q-bility Zusatzdienste mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Diese Änderungen werden den Nutzern mit einer Vorlaufzeit von mindestens zwei Monaten vor deren Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Die Benachrichtigung erfolgt üblicherweise durch Zusendung einer E-Mail an die vom Nutzer angegebene E-Mail-Adresse. Zudem wird die aktualisierte Gebührenordnung auf der Plattform bereitgestellt.
(2)Für Angebote und Gesuche, die noch vor Wirksamwerden der neuen Gebührenordnung eingestellt worden sind, ist die Vermittlungsgebühr nach Höhe der alten Gebührenordnung zu entrichten.
(3)Für das Hinzubuchen der q-bility-Zusatzdienste gilt die jeweils am Tag der Buchung gültige Gebührenordnung.
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